VBE: Praxiserfahrung anerkennen, angemessene Bedingungen schaffen
Bekannt ist bisher, dass die angekündigten Eckpunkte eine Bündelung der Ressourcen und neue Bedingungen für die Förderschulen beinhalten sollen. „Wir benötigen auf der einen Seite für die Inklusion eine angemessenere Schüler-Lehrer-Relation, auf der anderen Seite wissen wir, dass es am nötigen Personal fehlt. Die geplante Bündelung der Ressourcen darf deshalb nur eine Übergangslösung sein. Das Ziel muss es sein, allen Kindern wohnortnah die bestmögliche Bildung zu ermöglichen“, erklärt Behlau.
Hier können Sie die Ergebnisse der repräsentativen Lehrkräftebefragung nachlesen: Forsa-Umfrage Inklusion in NRW 2017. 98 Prozent der Befragten geben an, dass für die inklusive Beschulung die Doppelbesetzung aus Regelschullehrkraft und Sonderpädagogin oder Sonderpädagoge benötigt wird. 89 Prozent von ihnen sprechen sich dafür aus, dass es die Doppelbesetzung immer und nicht nur zeitweilig gibt.
VBE-Eckpunkte zur Inklusion
Inklusion benötigt massive Investitionen. Die Gelingensbedingungen müssen stimmen.
Zu den Gelingensbedingungen für die Inklusion an Regelschulen gehören:
die Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagogin/Sonderpädagoge,
die Unterstützung durch multiprofessionelle Teams,
kleinere Klassen,
die schulbaulichen Voraussetzungen,
und bessere Vorbereitung durch angemessene Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Die Stärkung der Förderschulen erfordert:
eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten,
weiteres pädagogisches Personal, auch in Form von multiprofessionellen Teams,
faire Regelungen zur Abordnungen von Förderschulen
und eine angemessene Klassengröße.
Pressemitteilung 58-2018
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